Wir laden alle Mitglieder recht herzlich zu einer außerordentlichen Generalversammlung am Freitag, den 19. Juni 2026, um 19:00 Uhr in Uli’s Schlemmertreff ein.
Zu Beginn des Jahres haben wir im Rahmen einer gemeinsamen Informationsveranstaltung mit dem FC Neuweier die Überlegungen sowie die Hintergründe einer möglichen Fusion ausführlich vorgestellt. Dabei wurden insbesondere die Vision eines „FC Rebland“ sowie die bislang von beiden Vereinen unternommenen Schritte transparent und nachvollziehbar erläutert. Im nächsten Schritt ist in beiden Vereinen eine Abstimmung vorgesehen. Dabei entscheiden die Mitglieder, ob die grundsätzliche Prüfung einer möglichen Fusion des FC Varnhalt und des FC Neuweier weiter vorangetrieben und die zugrunde liegende Vision konsequent ausgearbeitet werden soll. Hierzu haben die Vorstandschaften beider Vereine einen gemeinsamen Grundsatzbeschluss erarbeitet, der nun zur Abstimmung gestellt wird.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Vorstellung und Diskussion des Antrags der Vorstandschaft:
Grundsatzentscheidung zur Prüfung einer möglichen Fusion mit dem FC Neuweier - Beschlussfassung über den Antrag der Vorstandschaft
- Eingegangene Anträge
- Verschiedenes
Die zur Abstimmung stehende Grundsatzentscheidung lautet auszugsweise:
„Die Generalversammlung des FC Varnhalt beschließt:
- Die grundsätzliche Prüfung einer Fusion des FC Neuweier 1957 e.V. und des FC Varnhalt 1931 e.V. zu einem gemeinsamen Verein „FC Rebland“.
- Dieser Beschluss stellt keine finale Entscheidung über eine Fusion dar, sondern beauftragt die Vereinsorgane mit der Erarbeitung einer fundierten Entscheidungsgrundlage.“
Zur Klarstellung: Gegenstand der Abstimmung ist ausschließlich die Frage, ob die Vorstandschaft mit der fundierten Prüfung einer möglichen Fusion beauftragt werden soll. Diese ist zwangsläufig mit einem nicht unerheblichen zeitlichen sowie finanziellen Aufwand für die Vereine verbunden. Eine endgültige Entscheidung über eine Fusion ist damit nicht verbunden.
Parallel dazu findet beim FC Neuweier ebenfalls eine außerordentliche Generalversammlung statt, in der über einen inhaltsgleichen Grundsatzbeschluss abgestimmt wird. Mit diesem schrittweisen Vorgehen und der Einberufung der außerordentlichen Generalversammlung verfolgen die Vorstandschaften das Ziel größtmöglicher Transparenz sowie einer aktiven Einbindung der Mitglieder.
Anträge, über die Beschluss gefasst werden soll, können bis spätestens 12.06.2026 schriftlich bei unserem Vorstand „Verwaltung“ oder bei unserem Vorstand „Finanzen“, alternativ per E-Mail an verwaltung[at]fcvarnhalt.de, eingereicht werden.
Angesichts der erheblichen Bedeutung dieses Themas für die zukünftige Entwicklung unseres Vereins bitten wir eindringlich um zahlreiches Erscheinen.
Hinweis: Die diesjährige ordentliche Generalversammlung findet wieder im September statt.





