In Einklang mit den aktuellen Verordnungen und Verfügungen der Landesregierung sowie der Gesundheitsbehörden bezüglich der Corona-Pandemie wird der Spielbetrieb im gesamten Gebiet des Südbadischen-Fußballverbands (SBFV) bis auf Weiteres ausgesetzt. Eine Wiederaufnahme erfolgt mit einer Vorankündigungsfrist von Seiten des SBFV von mindestens 14 Tagen, um allen Vereinen genug Vorlauf und Planungssicherheit zu geben.
Derzeit ruht der Fußball-Spielbetrieb in Deutschland auf allen Ebenen; auch ein geregelter Trainingsbetrieb ist nicht möglich. In Baden-Württemberg wurde das Fußballspielen zunächst bis zum 19. April 2020 ausgesetzt. Die zeitliche Befristung auf unbestimmte Zeit zu verlängern ist nun erforderlich, weil derzeit keine verlässlichen Prognosen zur Möglichkeit Sportveranstaltungen durchzuführen möglich sind.
siehe auch: Originalmeldung des SBFV vom 03.04.2020